Mietrecht
Das Mietrecht regelt sämtliche Fragen im Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter während eines bestehenden Mietverhältnisses oder nach seiner Beendigung. Dabei sind insbesondere Fragen im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen, Einhaltung der Hausordnung, Mietmängeln, Abmahnungen, Rückzahlung von Kautionen etc. von Belang.
Von besonderem Interesse sind dabei auch Kündigungsmöglichkeiten im Rahmen eines bestehenden Verhältnisses, sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter, beispielsweise bei Eigenbedarfskündigung.
Mit geregelt werden auch Fragen im Zusammenhang mit Mieterhöhungen, Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden. Zusätzlich wird auch das gesamte gewerbliche Mietrecht mit umfasst.
Maklerrecht
Das Maklerrecht regelt insbesondere alle Fragen im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit eines Maklers zum Abschluss von zum Beispiel Kauf- oder Mietverträgen, An- und Verkauf gewerblicher Einheiten inklusive der entsprechenden Provisionsansprüche für den Makler aus den abgewickelten Geschäften.
Wohnungseigentumsrecht
Hiervon betroffen sind alle Fragestellungen im Zusammenhang des Verhältnisses der Wohnungseigentümer untereinander. Dies beginnt bei der Bildung von Wohnungseigentum im Rahmen entsprechender Teilungserklärungen, der Bildung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die Regelung der Rechte und Pflichten der Miteigentümer untereinander sowie sämtliche Problematiken im Zusammenhang mit der Eigentümerversammlung und anschließender Beschlussfassung inklusive eventueller Anfechtungen von Wohnungseigentümerbeschlüssen. Mit geregelt werden Fragen der Verwaltung der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft, der Abrechnung der Wohnungseigentümer untereinander und ggf. mit Mietern sowie das Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verwaltung.