Medizinrecht
Regelt das Berufsrecht sämtlicher Heilberufe (Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich Vertragsgestaltung), Krankenversicherungsrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankenhausrecht inklusive Bedarfsplanung und Chefarztrecht.
Arzthaftungsrecht
Regelt alle Fragen im Zusammenhang mit der ggf. fehlgeschlagenen Behandlung durch einen Arzt inklusive der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeldansprüchen, Ansprüchen zur Dauerberentung, Gestellung einer Haushaltshilfe etc.
Mit umfasst sind dabei auch strafrechtliche Aspekte einer ärztlichen Fehlbehandlung.